Rund um einen Trauerfall, rund um die Planung einer Beerdigung fühlen sich die meisten Menschen verunsichert und stellen sich viele Fragen. Auf einige besonders häufig gestellte Fragen zum Thema Bestattung geben wir Ihnen an dieser Stelle erste Antworten. Weiterführende Informationen und Hilfestellungen, die Ihre ganz konkrete Situation betreffen, geben wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch. Schreiben Sie uns gerne eine Nachricht oder rufen Sie uns an: Tel. 05531 71 15

Fragen und Antworten

Orientierung rund um die Themen Trauer, Tod & Bestattung

Allgemeine Fragen

Was muss ich im Sterbefall tun?

Bei einem Sterbefall zu Hause rufen Sie bitte zunächst den Haus­arzt oder den ärztlichen Bereit­schafts­dienst unter der Nummer 116 117 an. Dieser stellt den Tod fest und Sie erhalten einen Toten­schein (auch: Todes­bescheini­gung). Anschlie­ßend rufen Sie uns vom Bestattungshaus Gustav Dienemer unter der Nummer 05531 7115 an, um die nächsten Schritte zu besprechen.

Bei einem Sterbefall im Kranken­haus, in einer Pflege­ein­richtung oder in einem Hospiz kümmert sich das dortige Personal darum, den Toten­schein einzu­holen und den Bestatter zu benach­richtigen. Als bestattungs­pflichtige Ange­hörige können Sie den Bestatter anschlie­ßend aber auch noch einmal wechseln – oder bereits im Vorwege uns vom Bestattungshaus Gustav Dienemer als Bestatter Ihres Ver­trauens angeben.

Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?

In den meisten Bundes­ländern, so auch bei uns in Niedersachsen, sollte der Ver­storbene binnen 36 Stunden nach Fest­stellung des Todes in eine Leichen­halle oder zum Bestatter über­führt werden. Möchten Sie sich mehr Zeit für die Abschied­nahme im Trauer­haus nehmen, besteht meist auch die Mög­lich­keit, eine Ver­längerung dieser Frist zu bean­tragen. Gerne sind wir vom Bestattungshaus Gustav Dienemer Ihnen dabei behilflich.

Wer bestimmt, welcher Bestatter meinen Angehörigen beerdigt?

Sofern zu Leb­zeiten kein Vorsorge­vertrag mit einem bestimmten Bestatter abge­schlossen wurde, können Sie als bestattungs­pflichtiger Ange­höriger einen Bestatter Ihrer Wahl beauf­tragen. Bei Unfalltod infor­miert zunächst die Polizei einen Bestatter nach eigenem Ermessen. Ebenso wie beim Tod im Hospiz oder Kranken­haus, können Sie jedoch später noch einen Bestatter Ihrer Wahl beauf­tragen, den Ver­storbenen zu sich zu über­führen und alle weiteren Schritte vorzu­nehmen. Und das völlig unab­hängig von Ihrem Wohnort oder dem Wohnsitz des Ver­storbenen.

Welche Bestattungs­arten gibt es und welche davon sind in Deutsch­land möglich?

Grundsätzlich gibt es nur zwei Bestattungs­arten: die Erd­bestattung im Sarg und die Feuer­bestattung, bei der der Ver­storbene zunächst im Sarg kremiert wird und anschlie­ßend die Beisetzung der Asche statt­findet. Während die Beer­digung im Sarg nur auf kirch­lichen oder städtischen Friedhöfen statt­finden kann, gibt es für Urnen­bei­setzungen beziehungs­weise das Verstreuen der Asche weitere Mög­lich­keiten. Die bekannteste ist die See­bestattung in bestimmten Bestattungs­gebieten der Nordsee, Ostsee oder einem der Welt­meere. Darüber hinaus zählen die Baum­bestattung oder Wald­bestattung in einem Bestattungs­wald zu beliebten Beisetzungs­formen.

Einige unserer Nachbar­länder bieten weitere Bei­setzungs­mög­lich­keiten wie etwa das Verstreuen der Asche in Flüssen, auf einer Alm oder aus einem Heiß­luft­ballon heraus. Sonder­fälle sind die Diamant­bestattung und die Welt­raum­bestattung, bei denen nur ein kleiner Teil der Asche auf diese Weise bestattet wird. Die ver­bleibende Asche wird nach Ihren Vor­stellungen beige­setzt. Wir vom Bestattungshaus Gustav Dienemer beraten Sie gerne näher.

Was kostet eine Bestattung?

Wie viel eine Bestattung kostet, lässt sich nicht pauschal beant­worten, denn die persön­lichen Vor­stellungen des Ver­storbenen und der Ange­hörigen spielen eine entschei­dende Rolle. Wir vom Bestattungshaus Gustav Dienemer nehmen uns Zeit, über Ihre Vor­stellungen zu sprechen, beraten Sie aus­führ­lich und erstellen Ihnen dann eine detaillierte Kosten­auf­stellung. Grund­sätzlich lassen sich die Kosten in drei Bereiche unter­teilen:

  • Unsere Bestattungs­leistungen, inklusive Kauf eines Sarges und gege­benen­falls einer Urne
  • Kommunale und kirchliche Gebühren (z. B. Kosten für die Grab­stelle und die Aus­stellung der Sterbe­urkunde)
  • Auslagen für weitere Dienst­leister, wie etwa Floristen, Redner, Musiker. In diesen Bereich fallen auch die Kaffee­tafel und die Schaltung der Trauer­anzeige in der Tagespresse

Was ist eine Bestattung „von Amts wegen“?

Eine Bestattung von Amts wegen, eine soge­nannte Ersatz­vor­nahme, wird durch­geführt, wenn inner­halb der Bestattungsfrist keine bestattungs­pflichtigen Ange­hörigen aus­findig gemacht werden können oder wenn diese die Über­nahme der Bestattung verweigern. Die Bestattung wird dann vom Ordnungs­amt beauf­tragt, wobei eine schlichte Ausführung ohne Extras gewählt wird. Werden zu einem späteren Zeitpunkt bestattungs­pflichtige Ange­hörige ermittelt, müssen diese die Kosten erstatten.

Wie erkenne ich einen guten Bestatter?

Bestattung ist Ver­trauens­sache – einen guten Bestatter erkennen Sie an der Quali­fikation, aber auch und vor allem daran, dass er Ihnen gegenüber in allen Belangen transparent arbeitet. Ein seriöser Bestatter erstellt Ihnen einen aus­sage­kräftigen Kosten­vor­anschlag und gibt Ihnen die Mög­lich­keit, ihn zunächst noch mit einem anderen Bestatter zu ver­gleichen. Fragen Sie auch, ob Sie einen Blick in die Versorgungs­räum­lich­keiten werfen dürfen und wie weit Sie sich persön­lich in die Bestattung ein­bringen können. Zu guter Letzt, erkundigen Sie sich im Bekannten­kreis, welche Erfahrungen gemacht wurden – und nicht zu vergessen: Hören Sie auf Ihr Bauch­gefühl.

Wie viel Zeit vergeht zwischen der Abholung des Verstorbenen und der Beisetzung?

Ab wann Ihr ver­storbener Ange­höriger beer­digt oder einge­äschert werden darf und bis wann dies geschehen sollte, ist in den Bestattungs­gesetzen der Bundes­länder geregelt. Bei uns in Niedersachsen kann die Bestattung frühestens 2 und spätestens 8 Tage nach Fest­stellung des Todes erfolgen. Für die Urnen­bei­setzung nach einer Feuer­bestattung gilt eine Frist von einem Monat nach der Ein­äscherung. Unter Umständen können Aus­nahmen erteilt werden, über die wir Sie gerne informieren.

Welche Aufgaben übernimmt das Bestattungshaus Gustav Dienemer für mich?

Als Ihr Bestatter beraten wir Sie zu allen Entschei­dungen rund um die Beer­digung, außerdem über­führen wir den Ver­storbenen, versorgen ihn und betten ihn ein. Wir gestalten den Trauer­druck, schalten die Anzeige in den Zeitungen und über­nehmen die Organisation der Abschied­nahme, Trauer­feier und Beisetzung samt aller Absprachen mit weiteren Dienst­leistern.

Was passiert nach dem Tod mit den „digitalen Fußspuren“?

In Zeiten von sozialen Netz­werken, Online-Shopping, Multimedia-Diensten und virtuellen Konten darf eines nicht ver­gessen werden: der digitale Nachlass, den ein Internet­nutzer seinen Hinter­bliebenen samt Guthaben und Verbind­lich­keiten vererbt. Wir vom Bestattungshaus Gustav Dienemer unter­stützen Sie auch hierbei und prüft, ob ein Account, eine Mitglied­schaft oder ein Vertrag mit dem Ver­storbenen besteht. Dabei können Sie bestimmen, ob die ermittelten Konten gekündigt oder auf Sie übertragen werden. Social-Media-Profile können deakti­viert oder, bei Facebook, in einen Gedenk-Modus gesetzt werden. Auch Guthaben und andere Ver­mögens­werte können mit Hilfe des Bestatters ermittelt und auf Sie be­ziehungs­weise die Erben übertragen werden. Jeglicher Zugriff durch Dritte wird damit ausge­schlossen.

Zum Verstorbenen

Darf ich meinen verstorbenen Angehörigen berühren?

Ja, in der Regel ist es voll­kommen unge­fährlich, einen Toten zu berühren. Nur wenn der Ver­storbene vor seinem Tod eine gefährliche, ansteckende Krank­heit hatte, sodass Sie bereits zu Leb­zeiten keinen direkten Kontakt haben konnten, sollten Sie auch nach dem Tod von Berührungen absehen. Im Zweifel erkundigen Sie sich in diesem Fall beim zuletzt behan­delnden Arzt. Wenn Sie sich jetzt fragen: Und was ist mit dem Leichengift? Keine Sorge, das gibt es gar nicht. Als „Leichen­gift“ werden fälsch­licher­weise die Ptomaine bezeichnet, die bei ein­setzender Ver­wesung freige­setzt werden. Sie sind verant­wortlich für den Leichen­geruch, der bei einigen Ver­storbenen auftritt, haben jedoch keine gesund­heits­gefähr­dende Wirkung.

Darf ich den Sarg meines verstorbenen Angehörigen selbst mit zum Grab tragen?

Wenn Sie dem Ver­storbenen auf diese Weise einen letzten Dienst erweisen möchten, können Sie den Sarg gemein­sam mit Verwandten oder Freunden gerne auch selbst tragen. Zum Beispiel von der Trauer­halle zum Bestattungs­fahr­zeug oder auf dem Friedhof vom Bestattungs­fahr­zeug zum Grab. Bei einer Feuer­bestattung dürfen Sie natür­lich auch die Urne selbst zum Grab tragen.

Können im Bestattungshaus Gustav Dienemer auch verstorbene Frauen von Frauen versorgt werden?

Ja, ob aus persön­lichen oder religiösen Gründen der Wunsch besteht, dass eine Ver­storbene von einer Frau für die letzte Reise vorbe­reitet wird – es ist uns ein Anliegen, diesem Wunsch nach­zu­kommen.

Individueller Abschied

Was muss ich beachten, wenn ich einen verstorbenen Angehörigen zu Hause aufbahren möchte?

In den meisten Bundes­ländern, so auch bei uns in Niedersachsen, dürfen Sie einen ver­storbenen Ange­hörigen bis zu 36 Stunden zu Hause behalten und können ihn dort zur Abschied­nahme auf­bahren. Beachten Sie dabei, dass es in dem ent­sprechenden Zimmer nicht zu warm ist und decken Sie den Toten am besten nur mit einem Laken zu. Gerne können Sie auch uns vom Bestattungshaus Gustav Dienemer anrufen, damit wir Ihnen weitere Tipps geben oder Ihnen helfen, den Ver­storbenen aufzu­bahren.

Kann der Verstorbene in der eigenen Kleidung beerdigt werden?

Ja, grund­sätzlich ist es möglich, den Ver­storbenen in der eigenen Kleidung in den Sarg zu betten. Es kann auch bei der Abschied­nahme hilfreich sein, wenn Sie Ihrem Ange­hörigen so gegen­über­treten können, wie Sie ihn zu Leb­zeiten kannten. Ist eine Feuer­bestattung geplant, müssen die Kleidung und Sarg­bei­gaben jedoch aus natür­lichen Materi­alien bestehen, wie etwa Baum­wolle, Leinen, Wolle, Seide oder Mais­stärke. Kleidungs­stücke wie bei­spiels­weise Schuhe, die ganz oder zum Teil aus Gummi oder PVC bestehen, sind nicht erlaubt, da es bei der Kremation zu einer Schad­stoff­entwick­lung kommen kann.

Wie kann ich mich in die Ausge­stal­tung der Bestattung einbringen?

Die Mög­lich­keiten, sich als Hinter­bliebene in die Bestattung einzu­bringen, sind vielfältig. Zunächst einmal besprechen wir dafür Ihre persön­lichen Wünsche, die wir für Sie umsetzen können, aber natür­lich dürfen Sie auch selbst aktiv werden: Ange­hörige können beim Waschen und Ein­kleiden des Ver­storbenen helfen, Geschenke mit in den Sarg legen, Sarg oder Urne gestalten und die Deko­ration für die Trauer­feier selbst entwerfen. Hinter­bliebene können bei der Trauer­feier sprechen oder musi­zieren und den Sarg oder die Urne zum Grab tragen. Wie Sie sich im konkreten Fall in die Gestal­tung der Bestattung ein­bringen können und möchten, ist bei uns vom Bestattungshaus Gustav Dienemer immer auch Thema des Trauer­gesprächs. Sprechen Sie mit uns einfach über Ihre Vor­stellungen.

Kann ich den Sarg oder die Urne selbst gestalten?

Es gibt inzwischen eine Vielzahl von Anbietern, die Särge und Urnen in allen erdenk­lichen Formen, Farben und Materia­lien anbieten – und doch kann aus ganz unter­schied­lichen Gründen der Wunsch ent­stehen, Sarg oder Urne selbst zu gestalten. Sie können einen Sarg oder eine Urne aus unserem Sorti­ment nehmen und dann bemalen oder Familie und Freunde bitten, darauf liebe­volle Gruß­bot­schaften zu ver­fassen. Sie können aber auch so weit gehen, einen Sarg selbst zu schreinern. Sprechen Sie uns gerne an, damit wir Sie über even­tuelle Vor­schriften infor­mieren. Auch wenn Sie eine Urne selbst fertigen möchten, sprechen Sie uns gerne früh­zeitig an. Wir nennen Ihnen dann die Maße der Asche­kapsel, die wir aus dem Krema­torium erhalten und die in die Urne hinein­passen muss. Bei See­bestattungen und in einigen Bestattungs­wäldern gelten außerdem bestimmte Material­vor­schriften.

Kann ich Beigaben mit in den Sarg oder das Grab geben?

Ja, legen Sie gerne einen Brief, das Lieblingsbuch des Ver­storbenen, ein von den Kindern gemaltes Bild, einen Teddy oder etwas anderes mit in den Sarg. Einige Urnen­modelle haben auch ein kleines Fach im Deckel, in das Sie eine Grab­beigabe legen können.

Was gehört zum Trauerdruck und kann ich die Trauer­anzeige auch selbst gestalten?

Zum Trauer­druck gehören Anzeigen, die in der Tages­presse geschaltet werden, Trauer­briefe, Einla­dungen zum Trauer­kaffee und Dank­sagungen, die Sie persön­lich verschicken, und Sterbe­bildchen, die bei der Trauer­feier ausge­legt oder verteilt werden. Welche Formen des Trauer­drucks Sie nutzen möchten, ent­scheiden Sie. Gerne geben wir von Bestattungshaus Gustav Dienemer Ihnen Anre­gungen und über­nehmen die Umsetzung. Früher gab es gerade bei der Trauer­anzeige in der Tages­presse zahl­reiche Konven­tionen. Inzwischen wird es jedoch immer beliebter, auch eigene Text- und Bild­ideen oder Gestal­tungs­vor­schläge einzu­bringen. Allein bezüglich des Formats, sind wir an die Vorgaben der ört­lichen Zeitungen gebunden. Bei der Gestal­tung von Trauer­druck, den Sie persön­lich verschicken, haben Sie natür­lich voll­kommen freie Hand.

Was ist ein Online-Gedenkportal?

Ein Online-Gedenk­portal bietet Ihnen die Mög­lich­keit, den Ver­storbenen auf vielfältige Weise zu ehren und gemein­sam mit Ange­hörigen, Freunden und Bekannten Erinnerungen zu teilen. Wir vom Bestattungshaus Gustav Dienemer richten für Ihren ver­storbenen Ange­hörigen kosten­frei eine persön­liche Gedenk­seite ein. Hier können Sie und alle Menschen, die mit Ihnen trauern, zu jeder Zeit und von überall auf der Welt Kerzen entzünden und Worte des Gedenkens hinter­lassen oder Fotos aus dem gemein­samen Leben teilen. Außerdem können wir hier auch noch einmal die Trauer­anzeige veröffent­lichen.

Trauer

Kann ich Kinder mit zur Beerdigung bzw. zur Abschied­nahme am offenen Sarg bringen?

Jedes Kind reagiert anders, aber grund­sätzlich empfehlen wir vom Bestattungshaus Gustav Dienemer, Kinder mit zur Beer­digung zu bringen. Auch wenn sie nicht alles verstehen, mög­licher­weise über­fordert sind oder sich vielleicht sogar zwischen­durch lang­weilen – sich in der Zeit der Trauer ausge­grenzt zu fühlen, würde in jedem Fall schwerer wiegen. Denn das, was wir nicht kennen und nicht verstehen, macht den Großen wie den Kleinen häufig Angst. Bedenken Sie auch: Der Abschied ist ein einmaliger, unwieder­bring­licher Moment und ein wichtiger Schritt in der Trauer­ver­arbeitung, der helfen kann, den Verlust zu akzep­tieren. In unserer lang­jährigen Arbeit als Bestatter haben wir gelernt, dass die Erwachsenen gerade im Umgang mit dem Tod noch viel von Kindern lernen können. Sie gehen oftmals ganz natür­lich mit dem Tod um und begreifen ihn als etwas, was zum Leben eben dazu­gehört und irgendwann eintritt.

Wie erkläre ich meinem Kind, was es bedeutet „tot“ zu sein?

Ob und wie ein Kind begreift, was es bedeutet, tot zu sein, hängt ganz vom Alter und von der Persön­lichkeits­entwick­lung des Kindes ab. Auch ist es ein Unter­schied, ob es sich um jemand Nahe­stehenden oder um einen Fremden handelt und ob jemand plötzlich oder nach längerer Krank­heit ver­storben ist. Gerne empfehlen wir Ihnen Kinder­bücher zu diesem Thema und nennen Ihnen hilf­reiche Anlauf­stellen in der Region.

Wie kann ich mein Kind nach dem Verlust einer nahe­stehenden Person unterstützen?

Was ein Kind nach dem Tod eines Ange­hörigen oder einer nahe­stehenden Person braucht, hängt unter anderem vom Alter und von den Todes­um­ständen ab. Grund­sätzlich haben Kinder – wie in allen Lebens­lagen – viele Fragen. Lassen Sie diese Fragen zu und ermuntern Sie auch dazu, Fragen zu stellen. Zeigen Sie Ihre eigene Trauer, damit das Kind sich in dieser schwierigen Situation nicht ausge­schlossen fühlt. Gerne können Sie Ihr Kind auch mit zu uns ins Bestattungs­haus bringen.