Bei der traditionellen Erd­bestattung wird der Verstorbene in einen Sarg gebettet und dann „beerdigt“. Der Feuer­bestattung geht eine Kremation im Sarg voraus. Die Toten­asche wird anschließend in einer dafür geeigneten Urne Ihrer Wahl beispiels­weise am Fuße eines Baumes beigesetzt oder auch der See übergeben. Lassen Sie uns gerne gemeinsam überlegen, welche Bestattungsart am besten zu Ihnen passt. Fragen Sie sich ruhig einmal: Ist es Ihnen möglicher­weise wichtig, das Grab regel­mäßig zu besuchen und beispiels­weise je nach Jahreszeit auch zu gestalten? Wir helfen Ihnen, gute Entscheidungen zu treffen.

Bestattungsarten:
Erde oder Feuer?

Bestattung auf dem Friedhof
(Erdbestattung und Feuerbestattung)

Die Friedhöfe unserer Region bieten Ihnen verschiedene Grabarten für die Erd­bestattung im Sarg wie auch für die Urnen­beisetzung nach einer Feuer­bestattung. Wahl­gräber können, wie der Name bereits verrät, selbst ausgesucht, individuell gestaltet werden nach der vorge­schriebenen Ruhezeit verlängert werden. Außerdem besitzen sie häufig mehrere Grab­stellen, wie es zum Beispiel bei einem Familien­grab der Fall ist. Reihen­gräber werden, wie auch pflege­freie Grab­stätten, meist von der Friedhofs­verwaltung vergeben und sind nicht verlängerbar. In der Regel ist hier nur eine Grab­stelle vorgesehen und die regel­mäßige Pflege über­nimmt der hiesige Friedhofs­gärtner.  

Baumbestattung
(Feuerbestattung)

Eine sehr beliebte naturnahe Bestattungs­form ist die Baum­bestattung. Nach der Einäscherung des Verstorbenen im Krema­torium wird die Asche in einer biologisch abbaubaren Urne direkt am Fuße oder in der Nähe eines Baumes beigesetzt. Die ausge­wiesenen Bestattungs­wälder und Friedhöfe in unserer Region bieten dafür sowohl Einzel­gräber als auch Gemein­schafts­gräber an. Je nachdem, für welchen Gedenkort Sie sich entscheiden, können Sie Namens­tafeln oder Gedenk­plaketten am Begräbnis­baum anbringen.

Seebestattung
(Feuerbestattung)

Seit jeher übt das Meer eine besondere Anziehung auf den Menschen aus. So ist die offene See ein würdiger und zugleich natürlicher Ort, um die Asche des Verstorbenen zu übergeben. Die See­bestattung kann im Beisein der Trauer­gemein­schaft oder auch im Stillen erfolgen – nach Wunsch auf der Nord- oder Ostsee oder auf einem der Welt­meere. Als Hinterbliebene erhalten Sie eine See­karte mit den Koordinaten des Beisetzungs­ortes und können den genauen Beisetzungs­ort in der Regel auch nach der Bestattung bei einer Gedenk­fahrt auf See besuchen.

Bei Seebestattungen arbeiten wir in der Regel mit der Deutschen See-Bestattungs-Genossenschaft zusammen.

Alternative Bestattungsformen
(Feuerbestattung)

Alternative Bestattungs­arten wie zum Beispiel die Fluss­bestattung, die Almwiesen- und Ballon­bestattung, oder auch die Diamant­bestattung erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Zumeist sind diese alternativen Bestattungs­arten im nahe­gelegenen Ausland wie der Schweiz oder den Nieder­landen möglich. Fragen Sie uns einfach danach – wir informieren Sie ausführlich über die Vor- und Nach­teile und arrangieren alles Notwendige für Ihre Wunschbestattung.

Häufig gestellte Fragen zu den Bestattungsarten

Bestattungsarten

Warum gibt es überall unter­schied­liche Grabarten?

Welche Grabarten an einem Ort oder auf einem Friedhof ange­legt werden, entscheidet immer der jeweilige Friedhofs­träger. Klassische Grab­arten sind das Wahl­grab und das Reihen­grab. Auch Rasen­gräber mit oder ohne Namens­nennung (auch: anonyme Beisetzung) werden häufig ange­boten. Ob es darüber hinaus Partner­gräber, gärtnerisch gepflegte Themen­anlagen, Baum­bestattungen oder weitere Grab­arten gibt, hängt von verschie­denen Faktoren ab. Neben der Be­schaffen­heit des Friedhofs spielen die Nach­frage durch die Be­völkerung und uns Bestatter sowie das Zusammen­spiel von Friedhofs­trägern, örtlichen Friedhofs­gärtnern und Stein­metzen eine Rolle.

Was sind „Ruhezeiten“ und warum sind sie auf den Friedhöfen so unter­schiedlich?

Die Ruhezeit ist die Mindest­nutzungs­dauer einer Grab­stelle. Nach Ablauf der Ruhezeit werden Reihen­gräber einge­ebnet und neu belegt. Bei Wahl­gräbern kann die Nutzungs­dauer über die Ruhe­zeit hinaus ver­längert werden. Dass die Ruhe­zeiten auch von Friedhof zu Friedhof variieren, hängt mit der unter­schied­lichen Boden­beschaffen­heit zusammen. Die Ruhe­zeit muss so bemessen sein, dass Sarg und Leichnam voll­ständig vergehen können. In den Bestattungs­gesetzen der Länder sind darüber hinaus unter­schied­liche Mindest­ruhe­zeiten festge­setzt, die zwischen 15 und 30 Jahren liegen, wobei die Ruhe­zeit für Urnen­gräber kürzer sein kann als bei einer Erd­bestattung. Bei uns in Niedersachsen beträgt die Ruhe­zeit mindestens 20 Jahre.

Was passiert bei einer Kremierung?

Bei der Ein­äscherung wird der Ver­storbene in einen Sarg gebettet und auf einer speziellen Vor­richtung in den etwa 1100 °C heißen Ofen gefahren. Der Sarg entzündet sich bei diesen Temperaturen selbst, sodass dann auch der Leichnam verbrennt. Die Dauer der Kremation hängt vom Ofen und von der körper­lichen Statur des Ver­storbenen ab, üblich sind etwa 2 Stunden. Ein kleiner Schamott­stein mit einer ein­gravierten Identi­fikations­nummer wird zum Ver­storbenen in den Sarg gelegt. Anhand dieser Nummer lässt sich die Asche anschlie­ßend eindeutig zuordnen. Knochen­reste werden nach der Ein­äscherung zerkleinert, zuvor werden gege­benen­falls künstliche Gelenke entfernt. Ein Mitarbeiter des Krema­toriums füllt die Asche sowie mögliches Zahn­gold oder Edel­metalle von Körper­schmuck in eine Asche­kapsel und übergibt sie dem verant­wort­lichen Bestatter. Für die Beisetzung wird die Kapsel in der Regel in eine Schmuck­urne Ihrer Wahl eingesetzt.

Kann ich der Kremierung meines Angehörigen beiwohnen?

Ob und in welcher Form Sie bei der Ein­äscherung dabei sein können, hängt vom jeweiligen Krema­torium ab. Es gibt Krematorien mit einer Trauer­halle oder einem Andachts­raum, von wo aus die Ange­hörigen der Über­gabe des Sarges an das Feuer bei­wohnen können. Diese Zere­monie kann auch je nach Krema­torium mit einer Andacht und von Musik begleitet werden.

Warum ist für die Feuer­bestattung auch ein Sarg notwendig?

Ein Sarg wird bei der Feuer­bestattung aus Achtung vor dem Ver­storbenen und aus hygienischen Gründen ver­wendet. Ein weiterer wesent­licher Grund ist, dass der Leichnam ohne Sarg nicht voll­ständig ver­brennen würde. Dieser Prozess setzt erst ein, wenn der Sarg sich durch die hohe Temperatur im Ofen selbst entzündet hat.

Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?

Die Bestattungs­gesetze der einzelnen Bundes­länder regeln, ob und unter welchen Umständen Ange­hörigen die Urne ausge­händigt werden darf. So ist es in einigen Bundes­ländern möglich, dass Ange­hörige die Urne selbst zum Bei­setzungs­ort bringen. Die Beisetzung in Deutsch­land ist nach geltenden Vor­schriften auf einem Friedhof bzw. in dafür vorge­sehenen Wald- oder Meeres­gebiet durch­zu­führen. Soll der Ver­storbene im Ausland bestattet werden, gelten die dortigen Gesetze. In Bremen darf die Asche von Personen, deren Haupt­wohn­sitz bei ihrem Tod in diesem Bundes­land gemeldet war, unter bestimmten Umständen auf einem Privat­grund­stück beige­setzt werden. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie dazu Fragen haben.

Kann die Asche des Verstorbenen vertauscht werden?

Nein, denn jeder Leichnam wird einzeln kremiert. Die Asche wird anschlie­ßend sofort in eine Aschen­kapsel gefüllt und ver­siegelt. Vor der Ein­äscherung wird außerdem ein Schamott­stein mit einer ein­gravierten Identi­fikations­nummer in den Sarg gelegt. Anhand dieses feuer­festen, gekenn­zeichneten Steins kann die Asche eindeutig zuge­ordnet werden.

Gibt es die Mög­lich­keit, ein Krema­torium zu besichtigen?

Ja, viele Krematorien können besichtigt werden. Die Rahmen­bedingungen sind unter­schied­lich. Einige Bereiche sind gege­benen­falls nur in Begleitung eines Bestatters oder eines Mitarbeiters des Krema­toriums zugänglich, andere gar nicht. Einige Krema­torien veran­stalten regel­mäßig einen Tag der offenen Tür, bei dem interessierte Besucher an Führungen und Infor­ma­tions­veran­stal­tungen teil­nehmen können.

Was ist ein Kolumbarium?

Das Wort Kolum­barium (oder: Columbarium) kommt aus dem Latei­nischen und bedeutet Tauben­schlag. Es handelt sich um Wände oder Stelen mit Nischen zur Bei­setzung von Urnen, die auf einem Friedhof, in einer Kirche oder in einem Mauso­leum stehen. In der Regel sind die Nischen mit einer Tafel oder einer Glas­scheibe ver­schlossen, worauf Name und Lebens­daten genannt sind.

Kann ich bei der See­bestattung dabei sein und den Bei­setzungs­ort wieder besuchen?

Ja, die Hinter­bliebenen können bei der See­bestattung dabei sein und der Über­gabe der Urne an die See bei­wohnen. Wie viele Personen mit an Bord gehen können, ist unter­schied­lich. Wenn Sie sich für eine See­bestattung interessieren, geben wir vom Bestattungshaus Gustav Dienemer Ihnen gerne weitere Infor­ma­tionen zu den Mög­lich­keiten im von Ihnen gewünschten See­gebiet. Nach der See­bestattung erhalten Sie als Ange­hörige eine Karte mit den genauen Koor­dinaten der Bei­setzung. So können Sie den Bei­setzungs­ort jederzeit auf­suchen. Die Reede­reien bieten in der Regel auch Gedenk­fahrten dorthin an.

Was sind Wald­bestattungen und Natur­bestattungen?

Als Natur­bestattungen werden Bei­setzungs­formen außer­halb tradi­tioneller Friedhöfe bezeichnet. In Deutsch­land ist das zumeist die Bei­setzung in einem Bestattungs­wald oder die See­bestattung. In anderen Ländern, allen voran in der Schweiz und in den Nieder­landen, gibt es außerdem die Mög­lich­keit, die Asche in der Natur zu ver­streuen, etwa auf speziellen Alm­wiesen oder in Flüssen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie sich für eine solche Bei­setzungs­form interessieren.