Bestattungsvorsorge
Emotionale und finanzielle Entlastung
So wie Sie Ihr Leben gestaltet haben, wollen Sie auch Ihre letzte Reise selbstbestimmt in die Hand nehmen? Sie möchten Ihre Lieben vor den Kosten einer Bestattung schützen? Dann sprechen Sie mit uns. Bei einer kostenfreien Erstberatung finden wir gemeinsam heraus, was Ihnen wichtig ist, und halten Ihre Wünsche in einem Bestattungsvorsorgevertrag schriftlich fest – das gibt Ihnen Gewissheit und entlastet zugleich Ihre Familie.
Vorteile der Vorsorge
Ersparen Sie Ihrer Familie schwere Entscheidungen in einer emotional belastenden Zeit. Ihre Wünsche sind klar dokumentiert.
Schützen Sie Ihre Angehörigen vor finanziellen Belastungen. Die Bestattungskosten sind bereits gedeckt – zu heutigen Preisen.
Bestimmen Sie selbst über Ihren Abschied. Legen Sie fest, welche Bestattungsart und welche Trauerfeier Sie sich wünschen.
Ein rechtssicherer Vorsorgevertrag garantiert, dass Ihre Wünsche exakt umgesetzt werden – unabhängig von äußeren Umständen.
Sicher geregelt
Zur Absicherung können Sie zwischen einem zweckgebundenen Treuhandkonto (z. B. Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG) und einer Sterbegeldversicherung (z. B. Kuratorium Deutsche Bestattungskultur) wählen. Ihr Geld wird ausschließlich für Ihre Bestattung verwendet und ist vor dem Zugriff des Sozialamts geschützt.
Rechtliche Vorsorge
Ein umfangreiches Informationsangebot rund um Testament, Erbrecht und Patientenrechte bietet Ihnen die Website des zuständigen Bundesministeriums.
Im Testament legen Sie fest, wer Ihr Vermögen erben soll. Sie können damit von der gesetzlichen Erbfolge abweichen und Ihren Nachlass individuell regeln. Ein handschriftliches Testament muss vollständig eigenhändig verfasst, mit Ort und Datum versehen und unterschrieben sein. Für komplexere Regelungen empfiehlt sich ein notarielles Testament.
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge: In erster Linie erben Ehe- oder eingetragene Lebenspartner sowie Kinder. Sind keine direkten Nachkommen vorhanden, erben Eltern, Geschwister und weitere Verwandte. Kennen Sie Ihre Rechte und Pflichten – so vermeiden Sie Streit in der Familie.
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die für Sie handelt, wenn Sie es selbst nicht mehr können – in gesundheitlichen, finanziellen oder rechtlichen Angelegenheiten. So vermeiden Sie die Bestellung eines gerichtlichen Betreuers.
In einer Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest, welche medizinischen Behandlungen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen – insbesondere am Lebensende. Ärztinnen, Ärzte und Angehörige sind an Ihre dort festgehaltenen Entscheidungen gebunden.
Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung; für eine konkrete Beratung wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder Notar.
Kurz erklärt
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Weitere InformationenVorsorge digital
Unser Online-Vorsorgeformular gibt Ihnen einen ersten Überblick darüber, welche Art von Bestattungswünschen sich vertraglich festhalten lassen. Drucken Sie Ihre Antworten aus – oder senden Sie das Formular an uns, damit wir uns auf ein Beratungsgespräch vorbereiten können.
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„(erforderlich)“ zeigt erforderliche Felder an
Häufige Fragen
Eine Bestattungsvorsorge entlastet Ihre Angehörigen emotional und finanziell. Sie bestimmen selbst über Ihren Abschied, Ihre Wünsche werden schriftlich festgehalten – und Ihre Familie muss in einer schweren Zeit keine schwierigen Entscheidungen für Sie treffen.
Bestattungsvorsorge ist in jedem Alter sinnvoll. Viele Menschen beginnen ab dem 50. Lebensjahr, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Aber auch jüngere Menschen mit Familie profitieren von der Sicherheit, die eine Vorsorge bietet.
Im Bestattungsvorsorgevertrag halten wir Ihre persönlichen Wünsche fest: Bestattungsart, Sarg oder Urne, Gestaltung der Trauerfeier, Musik, Redner, Traueranzeigen, Grabauswahl sowie die finanzielle Absicherung. So ist alles klar geregelt.
Zur Absicherung können Sie zwischen einem zweckgebundenen Treuhandkonto (z. B. Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG) und einer Sterbegeldversicherung (z. B. Kuratorium Deutsche Bestattungskultur) wählen. Ihr Geld wird ausschließlich für Ihre Bestattung verwendet.
Ja. Ihr Vorsorgekapital wird auf einem unabhängigen Treuhandkonto verwaltet oder in eine Sterbegeldversicherung eingezahlt. Wir selbst haben keinen Zugriff darauf – Ihr Geld ist somit auch bei einer möglichen Insolvenz des Bestattungshauses geschützt.
Nein. Eine Bestattungsvorsorge in angemessener Höhe gilt als zweckgebundenes Schonvermögen und ist vor dem Zugriff des Sozialamts geschützt. Auch bei Bezug von Sozialleistungen bleibt Ihre Vorsorge unangetastet.
Ja, selbstverständlich. Ihre Wünsche können sich im Laufe der Zeit ändern. Wir passen Ihren Vorsorgevertrag jederzeit an Ihre neuen Vorstellungen an – unkompliziert und ohne zusätzliche Kosten.
Die Kosten richten sich nach Ihren individuellen Wünschen und der gewählten Bestattungsart. Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches und transparentes Angebot und beraten Sie zu passenden Finanzierungsoptionen.
In einem persönlichen und kostenfreien Erstgespräch nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen und Wünsche. Gemeinsam gehen wir alle wichtigen Punkte durch – auf Wunsch bei Ihnen zu Hause, in unseren Räumen oder telefonisch.
Ihr Bestattungsvorsorgevertrag gilt auch bei einem Umzug weiter. Sollten Sie an einen anderen Ort ziehen, unterstützen wir Sie gern bei der Anpassung Ihrer Wünsche oder der Zusammenarbeit mit einem Bestattungshaus vor Ort.
Im Trauerfall genügt ein Anruf bei uns. Wir haben alle Ihre Wünsche dokumentiert und übernehmen sämtliche Formalitäten und Organisationsschritte. Ihre Angehörigen sind so von allen wesentlichen Aufgaben entlastet.
Ein persönliches Gespräch ist der erste Schritt zur Vorsorge. Wir beraten Sie unverbindlich, beantworten alle Fragen und erstellen ein individuelles Angebot.