Sichere Bestattungsvorsorge in Holzminden

Emotionale und finanzielle Entlastung

So wie Sie Ihr Leben gestaltet haben, wollen Sie auch Ihre letzte Reise selbst­bestimmt in die Hand nehmen? Sie haben bereits einige Ideen, wie Ihre eigene Beerdigung einmal aussehen soll? Und Sie möchten Ihre Lieben vor den Kosten einer Bestattung schützen? Dann sprechen Sie mit uns!

Bei einer kostenfreien Erst­beratung zur Bestattungs­vorsorge in unserem Bestattungs­haus finden wir gemeinsam mit Ihnen heraus, was Ihnen wichtig ist – und halten Ihre Wünsche in einem Bestattungs­vorsorge­vertrag schriftlich für Sie fest. Das gibt Ihnen die Gewissheit, alles rund um Ihre Beerdigung geregelt zu haben – und entlastet zugleich Ihre Familie.

Sprechen Sie uns an!

Finanzielle Absicherung Ihrer Bestattung

Stellen Sie sich Ihre finanzielle Vorsorge für die eigene Bestattung einfach wie einen richtig gut gepackten Koffer vor. Er steht immer für Sie bereit, wenn Sie ihn brauchen. Und gibt Ihnen und auch Ihren Angehörigen das sichere Gefühl, alle Fragen der Bestattung bereits zu Lebzeiten geregelt zu haben:

Generell können Sie sich zwischen einem zweck­gebundenen Treuhand­konto, wie zum Beispiel bei der Deutschen Bestattungs­vorsorge Treuhand AG, oder einer Sterbegeld­versicherung, wie der vom Kuratorium Deutsche Bestattungskultur, entscheiden. Beide Varianten garantieren, dass Ihr eingezahltes Geld ausschließlich für die Umsetzung Ihrer Bestattungs­wünsche verwendet wird. Ihre Gelder werden also auch vor dem Zugriff eines Amtes wie dem Sozialamt geschützt. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.

Online-Vorsorgeanfrage

Unser Online-Vorsorgeformular gibt Ihnen einen ersten Überblick darüber, welche Art von Bestattungswünschen sich vertraglich festhalten lassen. Drucken Sie Ihre Antworten für die eigenen Unterlagen aus – oder senden Sie das Formular an uns, damit wir uns auf ein ausführliches Beratungsgespräch mit Ihnen vorbereiten können.

Schritt 1 von 5
Ruhestätte
Bestattungsart:
Beisetzung Friedhof:
Grabstelle vorhanden:
Alternative Beisetzungsorte:
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Ihre Rechte am Lebensende

An dieser Stelle haben wir allgemeine Informationen für Sie zusammen­gestellt. Sie ersetzen aber weder eine Rechts­beratung noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Wenn Sie eine konkrete Rechts­beratung wünschen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Rechts­anwalt oder Notar zu wenden.

Ein umfangreiches Informations­angebot rund um Testament, Erbrecht und Patienten­rechte bietet Ihnen die Website des zuständigen Bundesministeriums.

   „Vorsorge und Betreuungsrecht
   „Erben und Vererben
   „Patienten­verfügung
   „Betreuungsrecht

Testament

In Ihrem Testament bestimmen Sie, was genau mit Ihrem Vermögen im Todesfall geschehen soll. Dabei gibt es mehrere Möglich­keiten, ein rechts­kräftiges Testament zu verfassen: Dazu gehört u. a. das „eigenhändige Testament“. Es muss vom Testierenden handschriftlich (auf Papier) nieder­ge­schrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Eine weitere Möglichkeit ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbst­ver­ständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.

Erbrecht

Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetz­geber eine Erben­reihen­folge fest: Erben erster Ordnung sind die Kinder und deren Abkömmlinge. Der Ehepartner ist neben den Erben erster Ordnung ebenfalls gesetzlicher Erbe. In einer Zugewinn­gemein­schaft erbt der Ehepartner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nach­kommen des Erblassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorge­vollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grund­stücks­geschäfte, ist eine notarielle Vorsorge­vollmacht notwendig, für andere Vermögens­geschäfte ist zumindest eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Bei Bank­geschäften aller Art, empfiehlt sich ebenfalls eine notarielle Vollmacht, da Kredit­institute in der Praxis häufig – ob nun zu Recht oder nicht – eine solche fordern. Abschließend sollte eine Vorsorge­vollmacht immer mit einer Patienten­verfügung kombiniert werden, um auch gesund­heitliche Aspekte zu klären.

Es besteht zudem die Möglichkeit, die Vorsorge­vollmacht in dem sogenannten zentralen Vorsorge­register der Bundes­notar­kammer zu registrieren. Damit wird sichergestellt, dass im Falle einer erforderlichen Betreuung schnellst­möglich der gewünschte Betreuer eingesetzt wird.

Patientenverfügung

Mit einer Patienten­verfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen. Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhalts­punkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Eine solche Patienten­verfügung kann mit einer (notariellen) Vorsorge­vollmacht verbunden werden, aber auch isoliert und privat­schriftlich erstellt werden.

Häufig gestellte Fragen zur Bestattungsvorsorge

Bestattungsvorsorge

Ich habe bestimmte Vorstellungen zu meiner eigenen Beerdigung – wie kann ich das festlegen?

Wenn Sie besondere Wünsche für die eigene Bestattung haben, sollten Sie grund­sätzlich früh­zeitig mit Ihren Ange­hörigen darüber reden. Zudem empfiehlt sich eine Bestattungs­vorsorge. Mit Ihrem persön­lichen Vorsorge­berater vom Bestattungshaus Gustav Dienemer können Sie Ihre Ideen zu Abschied­nahme und Beer­digung besprechen und dann sämtliche Details vertraglich mit ihm fest­legen. Wir werden dann später bei Ihrer Bestattung alles nach Ihren Wünschen ausführen. Gerade bei ganz persön­lichen Wünschen ist eine Bestattungs­vorsorge ratsam, damit es unter den Hinter­bliebenen nicht zu Unstimmig­keiten kommt, welche Form der Verab­schiedung Ihnen am ehesten gerecht wird.

Was ist eine Bestattungs­vorsorge und welche Vorteile bringt sie mir?

In einer Bestattungs­vorsorge legen Sie vertraglich die Rahmen­bedin­gungen und die Details für die eigene Trauer­feier und Bei­setzung fest. So ent­scheiden Sie mit Ihrer Bestattungs­vorsorge darüber, ob Sie eine Erd­bestattung oder eine Feuer­bestattung wünschen, an welchem Ort Sie beige­setzt werden möchten, wie Sarg oder Urne beschaffen sein sollen oder welche Musik bei der Trauer­feier gespielt werden soll. Durch Ihre Bestattungs­vorsorge wissen Sie, dass später Ihren persön­lichen Wünschen ent­sprochen wird. Zugleich entlasten Sie Ihre Familie, die nun nicht mehr so viele Ent­scheidungen treffen muss. Eine Bestattungs­vorsorge entlastet Ihre Familie aber nicht nur emotional, sondern auch finanziell. Über eine Sterbe­geld­versicherung oder ein zweck­gebundenes Treu­hand­konto kann die Finan­zierung der Bestattung vorab gesichert werden. Selbst­verständ­lich beraten wir Sie vom Bestattungshaus Gustav Dienemer kostenlos und unver­bind­lich zum Thema Bestattungs­vorsorge. Unser Tipp: Sofern Sie Familie haben, ist es sinn­voll, diese vorab einzu­weihen oder gleich zur Beratung mit­zu­bringen.

Was kann ich in meinem Bestattungs­vorsorge­vertrag festlegen?

Was Sie in Ihrer Bestattungs­vorsorge fest­legen, bleibt ganz Ihnen über­lassen. Sie können dabei bis ins Detail gehen oder nur die Rahmen­bedin­gungen der Bestattung vorgeben und alles Weitere Ihren Ange­hörigen über­lassen. Nach­folgend einige Beispiele für Dinge, die Sie mit Ihrer Bestattungs­vorsorge vertraglich regeln können:

  • Art der Bestattung / Beisetzung
  • Friedhof, Grabart, Grabstein, Grabpflege
  • Ort und Art der Trauerfeier
  • Trauerrede durch einen Geistlichen oder einen freien Redner
  • Musik für die Trauerfeier
  • Sarg- oder Urnen­modell
  • Blumenschmuck
  • Layout und der Inhalt der Trauer­briefe bzw. der Zeitungs­anzeige
  • Gästeliste für die Kaffeetafel nach der Trauerfeier / Beerdigung
  • Besondere individuelle Wünsche, die berücksichtigt werden sollen
  • Finanzielle Absicherung des Vorsorge­vertrags

Ab welchem Alter ist eine Bestattungs­vorsorge sinnvoll?

Eine Bestattungs­vorsorge kann in jedem Alter sinnvoll sein. Häufig schließen Senioren eine Bestattungs­vorsorge ab, um zu verhindern, dass sie im Pflege­fall ihre Erspar­nisse für die eigene Beer­digung einsetzen müssen, bevor sie Leistungen bean­tragen können. Es gibt auch Menschen, die sich bereits im Alter von nur 20 oder 30 Jahren mit dem Thema Bestattungs­vorsorge aus­ein­ander­setzen. Zum Beispiel Schwer­kranke, die sich durch die gemein­same Planung der Bestattung mit Partner, Freunden oder Familie auf den bevor­stehenden Abschied vorbereiten. Aber auch Menschen, die durch ihren Beruf oder ein Hobby ein erhöhtes Risiko für einen tödlichen Unfall haben, entscheiden sich für eine Bestattungs­vorsorge, um Partner und Kinder abzusichern. Je nach Lebens­situation und persön­licher Einstellung kann es natür­lich auch viele andere Gründe geben, sich schon früh­zeitig um die eigene Bestattung zu kümmern. Gut zu wissen: Ihren Vorsorge­vertrag können Sie jederzeit anpassen.

Wie kann ich meine Bestattung finanziell absichern?

Für eine finanzielle Absicherung der eigenen Bestattung gibt es im Wesent­lichen zwei Mög­lich­keiten – eine Sterbe­geld­versicherung oder ein zweck­ge­bundenes Treu­hand­konto. Beides kann, in Verbindung mit einem Vorsorgevertrag für eine Bestattung in einem ange­messenen Kosten­rahmen, nicht von Dritten ange­tastet werden. Ihre Beer­digung bleibt also auch dann finanziell abge­sichert, wenn Sie Sozial­leistungen beziehen sollten.

Zählt eine Bestattungs­vorsorge zum Schon­vermögen?

Sie können die finanzielle Absicherung Ihrer Bestattungs­vorsorge in einer Sterbe­geld­versicherung oder auf einem Treu­hand­konto zweck­ge­bunden anlegen. Wenn Sie auf diese Weise sicher­stellen, dass das Geld auch von Ihnen oder Ihrer Familie nicht für andere Zwecke als die Finan­zierung der Bestattung genutzt werden kann, dann ist es zusätzlich zum gesetz­lichen Schon­ver­mögen vor dem Zugriff Dritter sicher. Wichtig ist, dass der Betrag für eine orts­übliche Bestattung ange­messen ist.

Was passiert mit meiner Bestattungs­vorsorge, wenn ich Sozial­leistungen beantrage?

Schließen Sie Ihre Bestattungs­vorsorge ab, bevor ein Bedarfs­fall für Sozial­leistungen eintritt, bleibt die finanzielle Absicherung für Ihren Vorsorge­vertrag in der Regel bis zu Ihrem Tod unange­tastet. Das gilt auch, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt Sozial­leistungen bean­tragen. Die Erspar­nisse für die eigene Bestattung können jedoch nur geschont werden, wenn sie zweck­ge­bunden ange­legt sind. Das heißt, wenn niemand das Geld für etwas anderes als für Ihre Bestattung ver­wenden kann. Dies ist der Fall, wenn Sie eine Bestattungs­vorsorge abschließen und diese mit einer Sterbe­geld­versicherung oder einer Ein­zahlung auf ein Treu­hand­konto finanziell absichern. Allerdings gelten auch hier Regeln: Geschützt ist nur ein Betrag, der im Rahmen dessen liegt, was eine ange­messene Bestattung am gewünschten Bei­setzungs­ort üblicher­weise kostet.

Bitte beachten Sie: Hierbei handelt es sich ledig­lich um allgemeine Hinweise. Für eine verbind­liche Rechts­beratung wenden Sie sich an das zuständige Amt oder einen Anwalt.

Ist eine finanzielle Bestattungs­vorsorge wirklich notwendig?

Grundsätzlich ist es sinnvoll, seine Bestattungs­wünsche finanziell im Rahmen der Bestattungs­vorsorge abzu­sichern, denn das hierbei zurück­gelegte Geld ist für Ihre spätere Bestattung zweck­ge­bunden und sicher vor dem Zugriff Dritter wie etwa dem Sozial­amt. Darüber hinaus schützen Sie durch die finan­zielle Bestattungs­vorsorge Ihre Ange­hörigen vor den Kosten der Beer­digung und können sicher gehen, dass Ihre Wünsche rund um die eigene Beer­digung später auch garantiert umge­setzt werden. Schließlich sind die Kosten für eine Bestattung nicht uner­heblich. Der Preis setzt sich zusammen aus den Kosten für unsere Arbeit als Bestatter, aus den Gebühren für Ämter, Arzt, Friedhof und – bei einer Ein­äscherung – für das Krema­torium. Hinzu kommen die Kosten für den Stein­metz, die Grab­pflege, den Trauer­druck, den Blumen­schmuck sowie für die Bewir­tung nach der Trauer­feier. Da kommt einiges für die Hinter­bliebenen zusammen. Die tatsächliche Höhe der Bestattungs­kosten richtet sich dabei nach Ihren persön­lichen Wünschen für die Ausge­staltung der Trauer­feier und Beer­digung.

Kann ich meine Bestattungs­vorsorge noch einmal ändern?

Sie selbst können Ihre Bestattungs­vorsorge jeder­zeit anpassen. Für uns als Bestatter und für Ihre Familie ist der jeweils aktuelle Bestattungs­vorsorge­vertrag bindend – auch wenn Ihre Ange­hörigen nach Ihrem Tod andere Wünsche äußern. Es ist also durchaus möglich, schon in jungen Jahren einen Vertrag zur Bestattungs­vorsorge abzu­schließen. Ändert sich dann später Ihre familiäre Situation oder gibt es vielleicht neue Bestattungs­mög­lich­keiten, dann passen wir Ihren Vertrag gerne ent­sprechend an.

Welche Patienten­rechte habe ich am Lebens­ende, wie kann ich meinen letzten Willen festhalten?

Neben der Bestattungs­vorsorge sollten Sie auch darüber nach­denken, Ihren letzten Willen fest­zu­legen und Ihre Patienten­rechte zu regeln. Das Bundes­minis­terium der Justiz (BMJ) hat auf seiner Website ein barriere­freies Portal einge­richtet, auf dem Sie ausführ­liche Infor­ma­tionen zum Thema Patienten­rechte aber auch zu Testament, Erbrecht & Co. finden.

Kann ich Bestattungs­wünsche in meinem Testament festhalten?

Es ist nicht ratsam, Bestattungs­wünsche im Testament fest­zu­halten. Denn in der Regel wird das Testament erst nach der Beisetzung eröffnet. Dann ist es zu spät, um Ihre Wünsche noch zu berück­sichtigen. Mit einem Bestattungs­vorsorge­vertrag gehen Sie dagegen auf Nummer sicher. Ganz wichtig ist dabei aber, dass Sie Ihre Ange­hörigen über den Vertrag infor­mieren und dass Sie Ihren Vorsorge­vertrag an einem leicht zugänglichen Ort oder alternativ bei Ihrem Notar aufbe­wahren.