Im Trauerfall helfen wir Ihnen und sind für Sie da! Gerne kümmern wir uns um alle Formalitäten für Sie und achten dabei stets auf Ihre persönlichen Bestattungswünsche. Dabei setzt unser Gespräch mit Ihnen die Basis für die Details rund um den Abschied: Schritt für Schritt helfen wir Ihnen, auszuloten, ob Sie vielleicht auch selbst etwas zur Gestaltung der Trauerfeier und Beisetzung beitragen möchten. Gerne beziehen wir auch Kinder und Jugendliche mit ein. So können die Kleinen und auch die Großen beispielsweise den Sarg bemalen, die Urne mit uns dekorieren oder ein Erinnerungsstück zur Dekoration mitbringen.
Bestattungshaus Gustav Dienemer Bestattungsberatung
Gemeinsam gestalten wir Abschiedskultur
Moderne Bestattungsservices sind transparent
Versorgung & Erinnerung
- Überführung aus dem In- und Ausland
- Hygienische Versorgung, Einkleiden und Einbetten des Verstorbenen
- Vielfältige Auswahl an Särgen, Urnen, Bestattungswäsche und Zubehör
- Einrichtung einer kostenfreien Online-Gedenkseite mit Online-Fotobuch-Software
Begleitung, Beratung & Formalitäten
- Ausführliche Beratung inklusive transparenter Kostenaufstellung
- Besorgung der Sterbeurkunde sowie Erledigung sämtlicher Behördengänge und Hilfe bei der Beschaffung fehlender Dokumente
- An- und Abmeldungen bei Versicherungen, Rententrägern, Ämtern und Dienstleister
- 24-Stunden-Begleitung über unser digitales Kunden-Center inklusive Abmelde-Assistent zum rechtssicheren Ab- und Ummelden von Verträgen, Mitgliedschaften usw.
- Unterstützung bei Anträgen auf Rentenvorschusszahlung, Hinterbliebenenrente oder Versicherungsleistungen
- Gestaltung und Druck von individuellen Traueranzeigen und Danksagungen
Trauerfeier & Beisetzung
- Organisation und Gestaltung der Trauerfeier und Beisetzung
- Terminabsprachen mit Kirchen und Friedhöfen
- Vermittlung von Trauerrednern, Musikern und Floristen
- Organisation des Trauerkaffees
- Vermittlung von Steinmetzen und Grabpflegediensten
Was eine Bestattung kostet, gehört zu den wichtigsten Fragen rund um den Abschied. Dennoch können wir Ihnen zunächst keine genaue Summe nennen – schließlich richtet sich die Trauerfeier und Beisetzung nach Ihren individuellen Vorstellungen. So unterscheidet sich eine Erdbestattung mit kirchlicher Trauerfeier und anschließender Beisetzung auf dem örtlichen Friedhof preislich von einer Feuerbestattung mit Abschiednahme an der Urne und Beisetzung in einem Bestattungswald.
Gemeinsam besprechen wir, was Sie sich für die Bestattung wünschen, und erstellen Ihnen daraufhin ein transparentes, unverbindliches Angebot.
Bestattungskosten:
Erste hilfreiche Informationen
Wie setzen sich die Bestattungskosten zusammen?
- Leistungen Ihres Bestattungshauses
Inklusive persönlicher Beratung, hygienischer Versorgung des Verstorbenen, Erledigung aller Formalitäten und Kauf des Sarges und/oder einer Urne Ihrer Wahl - Öffentliche Gebühren
Zum Beispiel die Kosten für die Ausstellung der Sterbeurkunde und weiterer Papiere je nach Bestattungsart sowie Gebühren für die Grabstelle auf dem Friedhof - Kosten für weitere Dienstleister
Auslagen für die Todesanzeige in der Tagespresse, Blumen des Floristen, den Redner oder Musiker bei der Trauerfeier und gegebenenfalls die Organisation des Trauerkaffees
Häufig gestellte Fragen zu den Bestattungskosten
Bestattungskosten
Kostet eine Feuerbestattung weniger als eine Erdbestattung?
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Urnenreihengrab preiswerter ist als ein Erdreihengrab. Dennoch sollten Sie die Entscheidung für eine Feuerbestattung nicht allein von den Kosten abhängig machen, da es auch für eine Erdbestattung preisgünstige Varianten gibt. Berücksichtigen Sie außerdem, dass bei einer Feuerbestattung Gebühren für die zweite Leichenschau durch den Amtsarzt sowie Kosten für die Einäscherung anfallen. Zudem werden bei der Feuerbestattung ein Sarg und eine Urne benötigt.
Wer muss für die Bestattungskosten aufkommen?
Die Kosten der Bestattung muss der Bestattungspflichtige tragen. Und das sind in der Rangfolge der Ehegatte, der Lebenspartner, die volljährigen Kinder, die Eltern, die volljährigen Geschwister, die Großeltern oder die volljährigen Enkelkinder. Sollten alle Bestattungspflichtigen ein Einkommen unterhalb des Sozialhilfesatzes haben, kann beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Bestattungsbeihilfe gestellt werden. Bewilligt die Behörde die volle Beihilfe, wird nach einem festgelegten Satz die kostengünstigste Beerdigung durchgeführt.
Kann ich eine Bestattung auch in Raten bezahlen?
Wenn Sie die Kosten für eine Bestattung nach Ihren Vorstellungen nicht sofort vollständig aufbringen können, ermöglichen wir vom Bestattungshaus Gustav Dienemer Ihnen gerne eine Ratenzahlung. Darüber hinaus können wir natürlich auch gemeinsam mit Ihnen schauen, wo Sie gegebenenfalls Geld bei der Beerdigung sparen können. Wichtig ist, dass Sie nicht aus Kostengründen auf einen festen Erinnerungsort oder eine würdevolle Trauerfeier verzichten müssen.
Was ist, wenn ich die Beerdigung nicht bezahlen kann?
Sind Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger nicht in der Lage, für die Kosten einer angemessenen Bestattung aufzukommen und kann der Betrag auch nicht aus dem Erbe aufgebracht werden, ist es möglich, beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme von Beerdigungskosten nach SGB XII, § 74 zu stellen. Es werden nur Kosten für eine ortsüblich angemessene Bestattung übernommen.