Im Trauerfall helfen wir Ihnen und sind für Sie da! Gerne kümmern wir uns um alle Formalitäten für Sie und achten dabei stets auf Ihre persönlichen Bestattungs­wünsche. Dabei setzt unser Gespräch mit Ihnen die Basis für die Details rund um den Abschied: Schritt für Schritt helfen wir Ihnen, auszuloten, ob Sie vielleicht auch selbst etwas zur Gestaltung der Trauerfeier und Beisetzung beitragen möchten. Gerne beziehen wir auch Kinder und Jugendliche mit ein. So können die Kleinen und auch die Großen beispielsweise den Sarg bemalen, die Urne mit uns dekorieren oder ein Erinnerungs­stück zur Dekoration mitbringen.

Bestattungshaus Gustav Dienemer Bestattungsberatung

Gemeinsam gestalten wir Abschiedskultur

Moderne Bestattungs­services sind transparent

Versorgung & Erinnerung

  • Überführung aus dem In- und Ausland
  • Hygienische Versorgung, Einkleiden und Einbetten des Verstorbenen
  • Vielfältige Auswahl an Särgen, Urnen, Bestattungs­wäsche und Zubehör
  • Einrichtung einer kostenfreien Online-Gedenkseite mit Online-Fotobuch-Software

Begleitung, Beratung & Formalitäten

  • Ausführliche Beratung inklusive transparenter Kosten­aufstellung
  • Besorgung der Sterbe­urkunde sowie Erledigung sämtlicher Behörden­gänge und Hilfe bei der Beschaffung fehlender Dokumente
  • An- und Abmeldungen bei Versicherungen, Rententrägern, Ämtern und Dienstleister
  • 24-Stunden-Begleitung über unser digitales Kunden-Center inklusive Abmelde-Assistent zum rechtssicheren Ab- und Ummelden von Verträgen, Mitglied­schaften usw.
  • Unterstützung bei Anträgen auf Renten­vorschuss­zahlung, Hinterbliebenenrente oder Versicherungs­leistungen
  • Gestaltung und Druck von individuellen Trauer­anzeigen und Danksagungen

Trauerfeier & Beisetzung

  • Organisation und Gestaltung der Trauerfeier und Beisetzung
  • Terminabsprachen mit Kirchen und Friedhöfen
  • Vermittlung von Trauer­rednern, Musikern und Floristen
  • Organisation des Trauerkaffees
  • Vermittlung von Steinmetzen und Grab­pflege­diensten

Was eine Bestattung kostet, gehört zu den wichtigsten Fragen rund um den Abschied. Dennoch können wir Ihnen zunächst keine genaue Summe nennen – schließlich richtet sich die Trauerfeier und Beisetzung nach Ihren individuellen Vorstellungen. So unter­scheidet sich eine Erdbestattung mit kirchlicher Trauerfeier und anschließender Beisetzung auf dem örtlichen Friedhof preislich von einer Feuer­bestattung mit Abschied­nahme an der Urne und Beisetzung in einem Bestattungswald.

Gemeinsam besprechen wir, was Sie sich für die Bestattung wünschen, und erstellen Ihnen daraufhin ein transparentes, unver­bindliches Angebot.

Bestattungskosten:
Erste hilfreiche Informationen

Wie setzen sich die Bestattungskosten zusammen?

  1. Leistungen Ihres Bestattungshauses
    Inklusive persönlicher Beratung, hygienischer Versorgung des Verstorbenen, Erledigung aller Formalitäten und Kauf des Sarges und/oder einer Urne Ihrer Wahl
  2. Öffentliche Gebühren
    Zum Beispiel die Kosten für die Ausstellung der Sterbe­urkunde und weiterer Papiere je nach Bestattungsart sowie Gebühren für die Grabstelle auf dem Friedhof
  3. Kosten für weitere Dienstleister
    Auslagen für die Todes­anzeige in der Tages­presse, Blumen des Floristen, den Redner oder Musiker bei der Trauerfeier und gegebenenfalls die Organisation des Trauerkaffees

Häufig gestellte Fragen zu den Bestattungskosten

Bestattungskosten

Kostet eine Feuer­bestattung weniger als eine Erd­bestattung?

Grundsätzlich ist davon auszu­gehen, dass ein Urnen­reihen­grab preis­werter ist als ein Erd­reihen­grab. Dennoch sollten Sie die Ent­schei­dung für eine Feuer­bestattung nicht allein von den Kosten ab­hängig machen, da es auch für eine Erd­bestattung preis­günstige Varianten gibt. Berück­sichtigen Sie außerdem, dass bei einer Feuer­bestattung Gebühren für die zweite Leichen­schau durch den Amts­arzt sowie Kosten für die Ein­äscherung anfallen. Zudem werden bei der Feuer­bestattung ein Sarg und eine Urne benötigt.

Wer muss für die Bestattungs­kosten aufkommen?

Die Kosten der Bestattung muss der Bestattungs­pflichtige tragen. Und das sind in der Rang­folge der Ehe­gatte, der Lebens­partner, die voll­jährigen Kinder, die Eltern, die voll­jährigen Geschwister, die Groß­eltern oder die voll­jährigen Enkel­kinder. Sollten alle Bestattungs­pflich­tigen ein Ein­kommen unter­halb des Sozial­hilfe­satzes haben, kann beim zuständigen Sozial­amt ein Antrag auf Bestattungs­beihilfe gestellt werden. Bewilligt die Behörde die volle Bei­hilfe, wird nach einem fest­gelegten Satz die kosten­günstigste Beer­digung durch­geführt.

Kann ich eine Bestattung auch in Raten bezahlen?

Wenn Sie die Kosten für eine Bestattung nach Ihren Vor­stellungen nicht sofort voll­ständig auf­bringen können, ermög­lichen wir vom Bestattungshaus Gustav Dienemer Ihnen gerne eine Raten­zahlung. Darüber hinaus können wir natür­lich auch gemein­sam mit Ihnen schauen, wo Sie gege­benen­falls Geld bei der Beer­digung sparen können. Wichtig ist, dass Sie nicht aus Kosten­gründen auf einen festen Erinnerungsort oder eine würde­volle Trauer­feier verzichten müssen.

Was ist, wenn ich die Beerdigung nicht bezahlen kann?

Sind Sie als bestattungs­pflichtiger Ange­höriger nicht in der Lage, für die Kosten einer ange­messenen Bestattung aufzu­kommen und kann der Betrag auch nicht aus dem Erbe aufge­bracht werden, ist es mög­lich, beim Sozial­amt einen Antrag auf Über­nahme von Beer­digungs­kosten nach SGB XII, § 74 zu stellen. Es werden nur Kosten für eine orts­üblich ange­messene Bestattung über­nommen.